ZurückTeam Tricolore Racing e.V.

Vereinssatzung

Satzung

Team Tricolore Racing e.V. · Sitz: Wilmersdorferstr. 31, 10585 Berlin

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen „Team Tricolore Racing e.V.“.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Wilmersdorferstr. 31, 10585 Berlin.
  3. Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen.
  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung und Pflege des Motorsports im Hobby- und Amateurbereich, insbesondere im Bereich Motorrad-Rennstreckentraining, Fahrsicherheit, Fahrtechnik und motorsportbezogener Veranstaltungen.
  2. Der Verein verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
  3. Der Vereinszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

    • die Organisation und Durchführung von Rennstreckentrainings und Fahrsicherheitstrainings,
    • die Durchführung gemeinsamer Ausfahrten und Motorsportveranstaltungen,
    • technische Schulungen und Workshops,
    • Motorsportveranstaltungen und Informationsveranstaltungen,
    • die Anschaffung und Bereitstellung von Motorsportausrüstung und Vereinsmaterial,
    • den Betrieb und die Nutzung von Vereinsfahrzeugen und Transportmitteln,
    • Öffentlichkeitsarbeit sowie Social-Media-Aktivitäten zur Förderung des Motorsports,
    • die Gewinnung und Betreuung von Sponsoren, Förderern und Fördermitgliedern.
  4. Die Angebote des Vereins erfolgen grundsätzlich unentgeltlich. Zur Deckung der Kosten können für einzelne Veranstaltungen oder Leistungen Teilnahmegebühren erhoben werden.
  5. Die Finanzierung des Vereins erfolgt insbesondere durch Mitgliedsbeiträge, Förderbeiträge, Spenden, Sponsorengelder und sonstige Zuwendungen. Diese Mittel dürfen ausschließlich für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

§ 3 Vereinsmittel

  1. Die Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
  2. Vereinsmittel können insbesondere verwendet werden für:

    • Nenngelder und Veranstaltungsgebühren,
    • Vereinsfahrzeuge und Transporter,
    • Anhänger,
    • Werkzeug und technische Ausrüstung,
    • Teamkleidung,
    • Pavillons, Zelte und Veranstaltungsmaterial,
    • Reifenwärmer und Sicherheitsausrüstung,
    • Versicherungen,
    • Vereinswerbung,
    • Social-Media- und Marketingmaßnahmen,
    • Transport- und Logistikkosten.
  3. Ein Rechtsanspruch einzelner Mitglieder auf Leistungen des Vereins besteht nicht.
  4. Über die Verwendung der Vereinsmittel entscheidet der Vorstand im Rahmen des Vereinszwecks.

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Mitglied kann jede natürliche Person werden.
  2. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich oder elektronisch an den Vorstand zu richten.
  3. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  4. Die Mitgliedschaft endet durch:

    • Austritt,
    • Ausschluss,
    • Tod.
  5. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären.

§ 5 Fördermitglieder

  1. Der Verein kann Fördermitglieder aufnehmen.
  2. Fördermitglieder unterstützen den Verein finanziell oder durch Sachleistungen.
  3. Fördermitglieder besitzen kein Stimmrecht, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.

§ 6 Beiträge

  1. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben.
  2. Höhe und Fälligkeit werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
  3. Zusätzlich können Umlagen für besondere Projekte oder Anschaffungen beschlossen werden.
  4. Der Verein ist berechtigt, Spenden, Sponsoringeinnahmen und sonstige Zuwendungen entgegenzunehmen.

§ 7 Organe des Vereins

  1. Organe des Vereins sind:

    • die Mitgliederversammlung,
    • der Vorstand.

§ 8 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus:

    • dem 1. Vorsitzenden,
    • dem 2. Vorsitzenden,
    • dem Kassenwart,
    • einem Beisitzer.
  2. Der Vorstand wird für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
  3. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins.
  4. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden vertreten.

§ 9 Mitgliederversammlung

  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.
  2. Sie wird vom Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen einberufen.
  3. Die Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für:

    • Wahl und Abberufung des Vorstands,
    • Entlastung des Vorstands,
    • Festsetzung der Beiträge,
    • Beschlussfassung über Satzungsänderungen, soweit diese nicht nach Absatz 4 in die Zuständigkeit des Vorstands fallen,
    • Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.
  4. Der Vorstand ist ermächtigt, Satzungsänderungen zu beschließen, die vom Registergericht, einer Behörde oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften im Zusammenhang mit der Eintragung oder dem Fortbestand des Vereins verlangt werden, sofern dadurch der Vereinszweck nicht wesentlich geändert wird. Die Mitglieder sind über solche Satzungsänderungen in der nächsten Mitgliederversammlung zu informieren.
  5. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt.
  6. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen. Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen.

§ 10 Kassenprüfung

  1. Die Mitgliederversammlung wählt einen Kassenprüfer.
  2. Der Kassenprüfer prüft die Vereinskasse mindestens einmal jährlich.
  3. Über das Ergebnis ist der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.

§ 11 Haftung

  1. Die Teilnahme an Motorsportveranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Der Verein haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

§ 12 Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.
  2. Für den Beschluss ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.
  3. Bei Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung über die Verwendung des vorhandenen Vereinsvermögens.

§ 13 Inkrafttreten

  1. Diese Satzung tritt mit ihrer Beschlussfassung durch die Gründungsversammlung in Kraft.
Aktualisierte Fassung beschlossen am 05.08.2026 · Ort: Berlin