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Finanzordnung

Finanzordnung

Team Tricolore Racing e.V. · Sitz: Berlin, Wilmersdorfer Str. 31

§ 1 Grundsatz

  1. Die Finanzordnung regelt die Verwaltung und Verwendung der Vereinsmittel.
  2. Alle Einnahmen und Ausgaben sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
  3. Die Vereinsmittel dürfen ausschließlich für die Zwecke des Vereins verwendet werden.

§ 2 Einnahmen des Vereins

Zu den Einnahmen des Vereins gehören insbesondere:

  • Mitgliedsbeiträge
  • Förderbeiträge
  • Sponsoringeinnahmen
  • Spenden
  • Einnahmen aus Veranstaltungen
  • Sonstige Zuwendungen

§ 3 Vereinskonto

  1. Der Verein führt ein eigenes Vereinskonto.
  2. Sämtliche Einnahmen und Ausgaben sollen grundsätzlich über das Vereinskonto abgewickelt werden.
  3. Der Kassenwart verwaltet das Vereinskonto.

§ 4 Kassenführung

  1. Alle Einnahmen und Ausgaben sind zeitnah zu erfassen.
  2. Für jede Ausgabe ist ein Nachweis aufzubewahren.
  3. Als Nachweis gelten insbesondere:

    • Rechnungen
    • Quittungen
    • Tankbelege
    • Buchungsbestätigungen
    • Sponsoringverträge

§ 5 Verwendungszwecke

Vereinsmittel können insbesondere verwendet werden für:

  • Vereinsfahrzeuge
  • Transporter
  • Anhänger
  • Kraftstoffkosten
  • Mautgebühren
  • Vignetten
  • Nenngelder
  • Rennstreckentrainings
  • Reifen
  • Sicherheitsausrüstung
  • Teamkleidung
  • Werkzeug
  • Pavillons
  • Vereinsveranstaltungen
  • Social-Media- und Marketingmaßnahmen
  • Versicherungen
  • Vereinsverwaltung

§ 6 Zuschüsse für aktive Mitglieder

  1. Aktive Fahrer und Helfer können Zuschüsse für Vereinsaktivitäten erhalten.
  2. Zuschussfähig sind insbesondere:

    • Nenngelder
    • Reifen
    • Kraftstoffkosten
    • Transportkosten
    • Sicherheitsausrüstung
    • Vereinsveranstaltungen
  3. Die Zuschüsse dienen der Unterstützung der aktiven Teilnahme am Vereinsleben.
  4. Ein Rechtsanspruch auf Zuschüsse besteht nicht.

§ 7 Saisonbudget

  1. Der Vorstand prüft jährlich vor Beginn der Saison die finanzielle Situation des Vereins.
  2. Der Vorstand kann für die jeweilige Saison einen Zuschusstopf festlegen.
  3. Die Höhe des Zuschusstopfes richtet sich nach den verfügbaren Vereinsmitteln.
  4. Der Vorstand kann dabei Rücklagen für zukünftige Projekte bilden.

§ 8 Auszahlung von Zuschüssen

  1. Zuschüsse können nach Vorlage eines Nachweises ausgezahlt werden.
  2. Als Nachweis gelten insbesondere:

    • Veranstaltungsrechnungen
    • Buchungsbestätigungen
    • Tankbelege
    • Reifenrechnungen
    • Zahlungsnachweise
  3. Die Auszahlung erfolgt auf das Privatkonto des jeweiligen Mitglieds oder direkt an den jeweiligen Anbieter.

§ 9 Beschluss von Ausgaben

  1. Ausgaben bis 250 € können durch den 1. Vorsitzenden freigegeben werden.
  2. Ausgaben von 250 € bis 1.000 € bedürfen der Zustimmung von zwei Vorstandsmitgliedern.
  3. Ausgaben über 1.000 € bedürfen eines Vorstandsbeschlusses.

§ 10 Sponsoringgelder

  1. Sponsoringgelder sind Vereinsmittel.
  2. Sponsoringgelder können für sämtliche Vereinszwecke verwendet werden.
  3. Der Vorstand entscheidet über die Verwendung unter Berücksichtigung der Vereinsziele.

§ 11 Rücklagen

  1. Der Verein kann Rücklagen bilden.
  2. Rücklagen können insbesondere für folgende Projekte vorgesehen werden:

    • Transporter
    • Anhänger
    • Vereinsausrüstung
    • Veranstaltungen
    • größere Anschaffungen

§ 12 Inkrafttreten

  1. Diese Finanzordnung tritt durch Beschluss der Mitgliederversammlung in Kraft.