Finanzordnung
Finanzordnung
Team Tricolore Racing e.V. · Sitz: Berlin, Wilmersdorfer Str. 31
§ 1 Grundsatz
- Die Finanzordnung regelt die Verwaltung und Verwendung der Vereinsmittel.
- Alle Einnahmen und Ausgaben sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
- Die Vereinsmittel dürfen ausschließlich für die Zwecke des Vereins verwendet werden.
§ 2 Einnahmen des Vereins
Zu den Einnahmen des Vereins gehören insbesondere:
- Mitgliedsbeiträge
- Förderbeiträge
- Sponsoringeinnahmen
- Spenden
- Einnahmen aus Veranstaltungen
- Sonstige Zuwendungen
§ 3 Vereinskonto
- Der Verein führt ein eigenes Vereinskonto.
- Sämtliche Einnahmen und Ausgaben sollen grundsätzlich über das Vereinskonto abgewickelt werden.
- Der Kassenwart verwaltet das Vereinskonto.
§ 4 Kassenführung
- Alle Einnahmen und Ausgaben sind zeitnah zu erfassen.
- Für jede Ausgabe ist ein Nachweis aufzubewahren.
Als Nachweis gelten insbesondere:
- Rechnungen
- Quittungen
- Tankbelege
- Buchungsbestätigungen
- Sponsoringverträge
§ 5 Verwendungszwecke
Vereinsmittel können insbesondere verwendet werden für:
- Vereinsfahrzeuge
- Transporter
- Anhänger
- Kraftstoffkosten
- Mautgebühren
- Vignetten
- Nenngelder
- Rennstreckentrainings
- Reifen
- Sicherheitsausrüstung
- Teamkleidung
- Werkzeug
- Pavillons
- Vereinsveranstaltungen
- Social-Media- und Marketingmaßnahmen
- Versicherungen
- Vereinsverwaltung
§ 6 Zuschüsse für aktive Mitglieder
- Aktive Fahrer und Helfer können Zuschüsse für Vereinsaktivitäten erhalten.
Zuschussfähig sind insbesondere:
- Nenngelder
- Reifen
- Kraftstoffkosten
- Transportkosten
- Sicherheitsausrüstung
- Vereinsveranstaltungen
- Die Zuschüsse dienen der Unterstützung der aktiven Teilnahme am Vereinsleben.
- Ein Rechtsanspruch auf Zuschüsse besteht nicht.
§ 7 Saisonbudget
- Der Vorstand prüft jährlich vor Beginn der Saison die finanzielle Situation des Vereins.
- Der Vorstand kann für die jeweilige Saison einen Zuschusstopf festlegen.
- Die Höhe des Zuschusstopfes richtet sich nach den verfügbaren Vereinsmitteln.
- Der Vorstand kann dabei Rücklagen für zukünftige Projekte bilden.
§ 8 Auszahlung von Zuschüssen
- Zuschüsse können nach Vorlage eines Nachweises ausgezahlt werden.
Als Nachweis gelten insbesondere:
- Veranstaltungsrechnungen
- Buchungsbestätigungen
- Tankbelege
- Reifenrechnungen
- Zahlungsnachweise
- Die Auszahlung erfolgt auf das Privatkonto des jeweiligen Mitglieds oder direkt an den jeweiligen Anbieter.
§ 9 Beschluss von Ausgaben
- Ausgaben bis 250 € können durch den 1. Vorsitzenden freigegeben werden.
- Ausgaben von 250 € bis 1.000 € bedürfen der Zustimmung von zwei Vorstandsmitgliedern.
- Ausgaben über 1.000 € bedürfen eines Vorstandsbeschlusses.
§ 10 Sponsoringgelder
- Sponsoringgelder sind Vereinsmittel.
- Sponsoringgelder können für sämtliche Vereinszwecke verwendet werden.
- Der Vorstand entscheidet über die Verwendung unter Berücksichtigung der Vereinsziele.
§ 11 Rücklagen
- Der Verein kann Rücklagen bilden.
Rücklagen können insbesondere für folgende Projekte vorgesehen werden:
- Transporter
- Anhänger
- Vereinsausrüstung
- Veranstaltungen
- größere Anschaffungen
§ 12 Inkrafttreten
- Diese Finanzordnung tritt durch Beschluss der Mitgliederversammlung in Kraft.